Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn 20 zwischen Weede und Wittenborn im Jahre 2013 für rechtswidrig und nicht nachvollziehbar erklärt. Das Gleiche traf auch auf den angrenzenden Planungsabschnitt bei Bad Segeberg sowie den schleswigholsteinischen Teil der A 20 Elbquerung 2016 zu. Die vom Gericht festgestellten Planungsfehler mussten in zeitaufwändigen ergänzenden Verfahren ausgebessert werden, was unweigerlich zu einem andauernden Baustopp für wichtige Teile der Ost-West-Verbindung führte. Als Deutsche-Einheit-Projekt »Ostseeautobahn« begonnen, soll die A 20 künftig vom Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns kommend über Lübeck und Bad Segeberg mit Elbquerung bei Glückstadt bis zur A 28 in Niedersachsen führen. Mit dem dritten Teilabschnitt zwischen Weede und Wittenborn sollen die Verkehrsverhältnisse in der westlichen Region verbessert werden.

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HTI Perspektiv 3/2019

Wenn das Planfeststellungsgesetz zu einer Endlosroute wird. | Bildquelle: Adobe Stock