Wichtige Änderungen im Bereich der Baustromverteiler: Im Oktober 2018 wurde die überarbeitete Norm »Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704): 2018-10 Errichten von Niederspannungsschaltanlagen Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Baustellen« veröffentlicht. Der Rückzug der DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704):2007-10 erfolgt zum 18. Mai 2021. Damit ist die Fassung 2018-10 ab dem 18. Mai 2021 allein gültig. Für Anwender bedeutet das: Baustromanlagen müssen mit Inkrafttreten der neuen Norm so aufgebaut sein, dass in jedem Fall sichergestellt ist, dass Verbraucher, die nicht sinusförmige Leck-/ Fehlerströme erzeugen (Gleichfehlerströme), sicher abschalten und andere Schutzeinrichtungen nicht blockiert werden. Dies wird durch flächendeckende Verwendung von Fehlerstromschutzschaltern (RCD) Typ B erreicht. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Drehstrom-Steckdosen bis einschließlich 63A müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B in Übereinstimmung mit EN 62423 geschützt werden. Ausgenommen sind Schutzkontaktsteckdosen und Drehstromsteckdosen größer/gleich 125 A, sofern an diesen keine Verbraucher mit Frequenzumrichter betrieben werden. Fest angeschlossene Baustromverteiler (ACS) mit Steckdosen müssen Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten, die gegen das Einschalten abschließbar und für Laien (BA1) benutzbar sind. Eine verschließbare Umhüllung ist nicht ausreichend. Nach Veränderung des Standorts, Baustellenwechsel, Neuerrichtung, etc. muss eine Erst-Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 erfolgen. Somit ist der Verteiler auf den aktuellen Stand der Technik/Norm zu prüfen und ggf. auf den aktuellen normkonformen Stand zu bringen! Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind Forderungen der wiederkehrenden Prüfungen Weitergehend zur Erst- und zu wiederkehrenden Prüfungen muss die Installation in angemessenen Zeitabständen, z. B. täglich oder wöchentlich, besichtigt werden. Beispiele für Betriebsmittel, die zu besichtigen sind: die ausreichende Bemessung von Steckvorrichtungen und Schutzleitern der ordnungsgemäße Zustand von flexiblen Leitungen und ihre Anschlüsse an ortsveränderlichen und in der Hand gehaltenen Betriebsmitteln Auslegung und Zustand von Überstrom-Schutzeinrichtungen ob die Einstellung von Leistungsschaltern nicht unzulässig verändert wurde die ordnungsgemäße Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Die Zeitabstände sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (siehe BetrSichV) Übergangsfristen Die Deutsche Norm ist im Oktober 2018 veröffentlicht worden. Die Übergangsfrist läuft bis Mai 2021. Während der Übergangsfrist können Baustromanlagen gemäß beiden Normen aufgebaut und betrieben werden. Der Betreiber muss nur dokumentieren, nach welcher Norm er arbeitet. Anlagen, die vor dem Stichtag im Jahr 2021 nach „alter Norm“ eingerichtet wurden, dürfen auch nach dem Stichtag in dieser Weise weiterbetrieben werden. Werden allerdings nach dem Stichtag Änderungen an der Anlage vorgenommen, so muss die Anlage auf den neuen Standard umgerüstet werden. Die normgerechte Umrüstung des Verteilerbestandes ist und bleibt eine unternehmerische Entscheidung und liegt im Verantwortungsbereich des Errichters und/oder Betreibers. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, zu beachten, dass schon heute unter Berücksichtigung der BGI/GUV-I 608 unter Punkt 4.2 aufgeführt sowie VDE 0160 und VDE 0100 Teil 530, RCDs vom Typ B in Teilbereichen eingesetzt werden müssen. Allgemein ausgedrückt: Wo heute ein Gerät mit Frequenzumrichter eingesetzt wird, muss auch heute schon ein Typ B RCD im Baustromverteiler verwendet werden. Für Maßnahmen zur Reduzierung von Elektrounfällen stehen Fördermittel zur Verfügung. Mitgliedern der BG Bau werden für RCD Typ B pro Maßnahme bis zu 25 % der Anschaffungskosten, max. 300 Euro erstattet. Infos zu Arbeitsschutzprämien erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: BG Bau