DIGINETZG UND DIE FOLGEN FÜR DEN KANALBAU BREITBAND IM KANAL – UND DANN? Kanalnetzbetreiber sind zukünftig verpflichtet, das DigiNetzG bei Planung und Betrieb zu berücksichtigen. Ziel der Bundesregierung und der EU ist es, den Ausbau schneller Internetverbindungen zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem, dass öffentliche Versorgungsnetzbetreiber bei ihren Bauvorhaben künftig Netzinfrastrukturen einplanen. Bei Neubau oder Sanierung von Straßen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten müssen Glasfaserkabel direkt mit verlegt werden. Technische Standards zur Umsetzung im Kanalnetz verspricht ein neues DWA-Merkblatt. HTI PERSPEKTIV 01/2017 Bildquelle: SERVTEC, HAMBURG WASSER