Förderprogramm Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld Seit dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie mit überarbeiteten und neuen Förderschwerpunkten veröffentlicht. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2022. Mit Hilfe der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Mit der aktualisierten Richtlinie erhalten Kommunen noch mehr Gelegenheit sich für den Klimaschutz stark zu machen. Die neue Kommunalrichtlinie bietet Förderung für eine nachhaltige Mobilität, zum Beispiel für den Bau neuer Radwege oder die Nutzung smarter Datenquellen für eine intelligente Verkehrssteuerung. Um die Optimierung des Energieverbrauchs in Kommunen weiter zu verbessern, wird weiterhin außerdem die Einführung von kommunalem Energiemanagement gefördert. Auch eine klimafreundlichere Abwasserbehandlung in Kläranlagen gehört zu den neuen Angeboten. Neu ist zudem die Förderung für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Bio-Vergärungsanlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Mit den neuen Fördermöglichkeiten können verschiedene Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden: kommunales Energiemanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und intelligente Verkehrssteuerung. Gefördert werden zum Beispiel die folgenden Bereiche: Energiesparmodelle für Schulen und Kitas, Trinkwasserversorgung und der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen sowie raumlufttechnische Anlagen. Die vollständige Kommunalrichtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie sind seit dem 1. Januar 2019 Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung umfassend antragsberechtigt. Auch öffentliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind antragsberechtigt. Darüber hinaus sind kulturelle Einrichtungen, Sportvereine und Werkstätten für behinderte Menschen antragsberechtigt. Der Förderlotse hilft Ihnen passende Klimaschutzmaßnahmen zu finden und unterstützt Sie bei der Antragstellung: https://www.klimaschutz.de/foerderlotse/