Veranstaltungen HTI EISEN-RIEG
Verlängerungsprüfung für PE-Schweißer nach DVGW-GW 330
26.02.2019 - Ramstein
Beginn: 8:00 bis 16:00
Ort
Haus des Bürgers
Am Neuen Markt 4
66877 Ramstein
Deutschland Art: Verlängerungsprüfung für PE-Schweißer nach DVGW-GW 330
Veranstaltungstipp von: HTI EISEN-RIEG
INHALT
Fachtheorie:
- Im Rahmen der Verlängerungsprüfung wird der Schweißer über neue Normen, Richtlinien, technische Weiterentwicklung und deren Anwendungen geschult.
Fachpraxis:
- Entsprechend des Lehr- und Prüfplans DVGW GW 330 stellt der PE-Schweißer die geforderten Prüfstücke selbstständig unter Aufsicht her.
ZUM THEMA
Prüfbescheinigungen haben eine Geltungsdauer von einem Jahr. Zur Aufrecht-
erhaltung der Geltungsdauer ist eine jährliche Verlängerungsprüfung erforderlich.
Die Prüfbescheinigung kann auf drei Jahre erweitert werden, wenn die Arbeiten des
Schweißers während der praktischen Tätigkeit von der PE-Schweißaufsicht des
Betriebes nach DVGW Merkblatt GW 331 planmäßig überwacht und dokumentiert
werden.
Ist keine Schweißaufsicht im Betrieb vorhanden, bzw. erfolgt keine planmäßige
Überwachung, so ist die Verlängerungsprüfung jährlich abzulegen.
Verlängerungsprüfung für PE-Schweißer nach DVGW-GW 330
07.03.2019 - Groß-Zimmern
Beginn: 8:00 bis 16:30
Ort
Röntgenstraße 17
64846 Groß-Zimmern
Deutschland Art: Verlängerungsprüfung für PE-Schweißer nach DVGW-GW 330
Veranstaltungstipp von: HTI EISEN-RIEG
INHALT
Fachtheorie:
- Im Rahmen der Verlängerungsprüfung wird der Schweißer über neue Normen, Richtlinien, technische Weiterentwicklung und deren Anwendungen geschult.
Fachpraxis:
- Entsprechend des Lehr- und Prüfplans DVGW GW 330 stellt der PE-Schweißer die geforderten Prüfstücke selbstständig unter Aufsicht her.
ZUM THEMA
Prüfbescheinigungen haben eine Geltungsdauer von einem Jahr. Zur Aufrecht-
erhaltung der Geltungsdauer ist eine jährliche Verlängerungsprüfung erforderlich.
Die Prüfbescheinigung kann auf drei Jahre erweitert werden, wenn die Arbeiten des
Schweißers während der praktischen Tätigkeit von der PE-Schweißaufsicht des
Betriebes nach DVGW Merkblatt GW 331 planmäßig überwacht und dokumentiert
werden.
Ist keine Schweißaufsicht im Betrieb vorhanden, bzw. erfolgt keine planmäßige
Überwachung, so ist die Verlängerungsprüfung jährlich abzulegen