Das neue Bauvertragsrecht ist bereits in vieler Munde, denn in 2018 wird
es eine Revolution im zivilen Baurecht geben! Seit dem 1. Januar 2018 gilt
in Deutschland ein neues Bauvertragsrecht. Dieses wird das bisherige Vor-
gehen bei der Planung und Ausführung von Projekten drastisch verändern.
Was sind wichtige Neuerungen? Neuregelung der Abnahme, Leistungs-
feststellungsanspruch und Kündigung für beide Seiten aus wichtigem
Grund. Besonders relevant für SHK-Unternehmen ist der neue Bauvertrag
nach § 650a BGB. Erstmals im BGB werden die Anordnung von Nach-
tragsleistungen und die Nachtragsvergütung geregelt.
Außerdem von hoher Bedeutung ist die Neufassung des § 650p des BGB
für Architekten und Ingenieure. Ein Anspruch für Akquiseleistungen und
eine Zielfindungsphase wurden geregelt, auch ein Anspruch auf Nachtrags-
vergütung bei Anordnung von Nachtragsleistungen.
Wir geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über die wesentlichen
Änderungen und zeigen gleichzeitig Handlungsempfehlungen auf.
INHALT
• Änderungen im Kaufrecht
• Mängelrechte erst nach Abnahme
• Werkvertragsrecht
• Spezielle Vertragstypen
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