FÜR NEUE EIGENHEIMANLAGEN GILT:
- Ab 25 kWp ist die Installation mit Rundsteuerempfänger verpflichtend.
- Neuanlagen bis 25 kWp können wahlweise mit einem Rundsteuerempfänger oder unter Berücksichtigung der 70%-Regelung realisiert werden.
- Privaterzeuger von Solarstrom mit Anlagen bis 30 kWp sind von der EEG-Umlage befreit (bis maximal 30 MWh Eigenverbrauch).
- Ab 30 kWp erfolgt anteilige Berechnung der EEG-Umlage.
- Regelungen betreffen auch Bestandsanlagen!
FÜR NEUE GEWERBEANLAGEN GILT:
- Bis 300 kWp ist Eigenverbrauch uneingeschränkt möglich inklusive Vergütung durch die Direktvermarktung.
- Bei Anlagen zwischen 300 kWp und 750 kWp hat der Betreiber die Wahl:
– Die Anlage nimmt am Ausschreibungsverfahren teil. Dann muss 100% des Stroms eingespeist werden.
– Wird die Anlage ohne das Ausschreibungsverfahren und im Eigenverbrauch betrieben, wird nur maximal 50% gesamt erzeugten Energie mit der Marktprämie vergütet. Die Direktvermarktung ist weiterhin Pflicht (Ausnahme: Anlagen, welche bis zum 1.4.2021 in Betrieb gehen, können für 100% der gesamt erzeugten Energie die Marktprämie erhalten.) - Ab 750 kWp ist kein Eigenverbrauch zulässig. Ausschreibungsverfahren und Zuschlag sind vorgeschrieben.