Ab 2022 bzw. 2024 müssen neue LKW mit einem sogenannten „Abbiegeassistenten“ ausgerüstet sein.
Vorgaben zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen gibt es bisher nicht. Unabhängig von der Debatte über
zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es allerdings bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau.
Das Bundesverkehrsministerium hat dazu ein Förderprogramm für Abbiegeassistenten in LKW von 3,5
bis 7,5 t aufgelegt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 1.500
Euro je Einzelmaßnahme. Im Jahr werden höchstens 10 Abbiegeassistenten je Antragsteller gefördert. Ge-
stellt werden müssen die Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Ausführliche Erläuterungen des BAG finden Sie hier: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/AAS_2020/aas_2020_node.html
Für LKW über 7,5 t ( Zugfahrzeug ohne Anhänger) sind Abbiegeassistenten im Rahmen des sogenannten „De-minimis“-Förderprogramms förderfähig, Die im GaLaBau eingesetzten LKW sind regelmäßig im
„Werkverkehr“ unterwegs und können deshalb über dieses Programm gefördert werden, welches noch eine
ganze Reihe anderer Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt umfasst. Informationen des
BAG finden Sie hier: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html