Inhalt
Fachtherorie: Im Rahmen der Verlängerungsprüfung wird der Schweißer über neue Normen, Richtlinien, technische Weiterentwicklung und deren Anwendungen geschult.
Fachpraxis: Entsprechend des Lehr- und Prüfplans DVGW GW 330 stellt der PE-Schweißer die geforderten Prüfstücke selbstständig unter Aufsicht her.
Zum Thema
Prüfbescheinigungen haben eine Geltungsdauer von einem Jahr. Zur Aufrechterhaltung der Geltungsdauer ist eine jährliche Verlängerungsprüfung erforderlich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Verlängerungsprüfung zur Aufrecherhaltung der Geltungsdauer der Prüfbescheinigung.
Anmerkung: Die Prüfbescheinigung kann auf drei Jahre erweitert werden, wenn die Arbeiten des Schweißers während der praktischen Tätigkeit von der PE-Schweißaufsicht des Betriebes nach DVGW Merkblatt GW 331 planmäßig überwacht und dokumentiert werden.
Ist keine Schweißaufsicht im Betrieb vorhanden, bzw. erfolgt keine planmäßige Überwachung, so ist die Verlängerungsprüfung jährlich abzulegen.
Anmeldung, Programm, Zulassung und Preise
Hans-Böckler-Str. 6
56070 Koblenz
Ansprechpartner: Sylvia Kaiser
Tel.: 0261 / 8085-112
Fax: 0261 / 8085-113
E-Mail: sylvia.kaiser@de.tuv.com
Information und Beratung
Kunststoff-Kompetenzcenter
Am Flugplatz 17
56743 Mendig
Ansprechpartner: Jörg Steuder
Tel.: 02652 / 9343-711
Fax: 0261 / 8085-113
E-Mail: joerg.steuder@de.tuv.com