Ausgabe 4/2022 Bodengewinn oder Bodenverlust? Das bringt die neue Mantelverordnung

Editorial Liebe Kunden, liebe Partner,
ab dem 01. August 2023 stehen große Veränderungen bevor: die neue Mantelverordnung (MantelV) tritt in Kraft. Ziel sind möglichst hohe Recyclingquoten. Dafür wird die bundeseinheitliche Regelung für die Entsorgungspraxis bei mineralischen Bauabfällen und Bodenaushub geschaffen. Was sich verändert und wie Experten die Lage einschätzen, lesen Sie in der neuen Ausgabe der HTI PERSPEKTIV. Erfahren Sie außerdem, welche Lösungsansätze für ein intelligentes Bodenmanagement schon jetzt erfolgreich auf Baustellen zum Einsatz kommen.
Neuigkeiten, Wissenswertes und Projektberichte aus der Gruppe warten ebenfalls: Lassen Sie uns z. B. einen Blick auf den HTI Digitaltag 2022 in Berlin werfen. Wir verraten Ihnen, womit die HTI GIENGER KG auf der 11. Nordbayerischen Trinkwassertagung Besucher begeistern konnte oder welche Maßnahmen die HTI COLLIN & SCHULTEN KG unternimmt, um im Sinne einer grüneren Zukunft zu agieren. Unsere Projektberichte zeigen Ihnen unter anderem, auf welche innovative Lösung die HTI CORDES & GRAEFE KG beim Bau eines neuen Lagers setzt, um den strengen Vorgaben zur Regenwassereinleitung gerecht zu werden oder welche Materialien für den Bau einer der größten Wellenanlagen weltweit benötigt werden.
Freuen Sie sich außerdem auf den neuen HTI Tiefbau Campus. Was die kostenlos nutzbare Wissensplattform auszeichnet, erfahren Sie natürlich auch in der aktuellen Ausgabe der HTI PERSPEKTIV.
Viel Spaß beim Lesen und Entdecken.
Ihr Horst Collin – verantwortlich für die HTI-GRUPPE
Speziell im Kanal- und Leitungsbau wird auch gering- und unbelasteter Aushub häufig beseitigt, da es an Verwertungsalternativen mangelt. Die neue Mantelverordnung (MantelV), die zum 1. August 2023 in Kraft tritt, soll eine bundeseinheitliche Regelung für die Entsorgungspraxis bei mineralischen Bauabfällen und Bodenaushub schaffen. Ziel sind möglichst hohe Recyclingquoten. Erfahren Sie, was sich ändert und wie Experten die Lage einschätzen. Außerdem im Infokasten: Lösungsansätze für ein intelligentes Bodenmanagement auf Baustellen.
Rund 218 Mio. Tonnen mineralische Bauabfälle fallen in Deutschland jährlich an: Kein Abfallstrom ist größer. Zwar werden 85 Prozent davon verwertet, aber nur 10,2 Prozent (13,3 Mio. t) verbleiben als Baumaterialien im Stoffkreislauf. Der Rest dient zur Verfüllung oder landet auf Deponien, so dass die Recyclingquote in Deutschland weiterhin sehr gering ist. Die MantelV soll das ändern. Sie besteht aus mehreren Teilen und beinhaltet folgende Bestandteile:
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV): Einführung
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): Neufassung
- Deponieverordnung (DepV): Änderung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): Änderung
EBV: Artikel 1 regelt die Herstellung sowie den Einbau von mineralischen Baustoffen (MEB): Darunter fallen Materialien wie Recyclingbaustoffe, Böden und Schlacken, „»die als Abfall oder […] Nebenprodukt[e]“« in Aufbereitungsanlagen herstellt werden, bei Baumaßnahmen als Bau- und Abbruchabfälle anfallen bzw. »unmittelbar oder nach Aufbereitung für den Einbau in technische Bauwerke geeignet […]« sind (§ 2 EBV). Eine neue Klassifizierung für Bodenmaterial ersetzt die bisherigen Bodenklassierungen nach LAGA M 20. Sie besteht aus sechs Kategorien mit den Versorgungswerten BM 0, BM 0*, BM F0*, BM F1, BM F2 und BM F3. Grundsätzlich dürfen nur MEB in technischen Bauwerken verbaut werden, wenn sie unschädlich für das Grundwasser und die Böden sind. Abfälle von Rückbauten, Sanierungen oder Reparaturen sind getrennt zu sammeln, sofern technisch möglich, und vorrangig zu recyclen (§ 24 (1) EBV). Auch sollen anzeigepflichtige MEB künftig in einem elektronischen Kataster dokumentiert werden. Bis dahin müssen Behörden die angezeigten Materialien weiter analog erfassen und aufbewahren.
BBodSchV: Die Novelle bringt einige Neuerungen für das Ein- und Aufbringen von aufbereiteten Böden mit sich. Ab einem Volumen von mehr als 500 m³ müssen Lage, Art, Menge und Zweck bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Materialien mit dem Versorgungswert BM 0 oder einem Volumen < 500 m³ bedürfen keiner analytischen Untersuchung. Eine solche kann auch entfallen, wenn Böden am Herkunftsort oder innerhalb eines Gebietes umgelagert werden und dabei keine schädliche Veränderung des Erdreichs entsteht. Materialien mit einem Versorgungswert BM0* (max. 10 Vol.-% Fremdbestandteile) sind ggf. für die Verfüllung von Abgrabungen zugelassen. Außerdem ist für das Auf- und Einbringen unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht keine wasserschutzrechtliche Erlaubnis mehr nötig.
Ausblick: Unternehmen und Behörden müssen sich binnen eines Jahres auf die komplexen Regelungen der MantelV vorbereiten. Der Entfall der wasserschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß BBodSchV sorgt einerseits für bürokratische Entlastung. Andererseits erschwert die aufwändige behördliche Erfassung anzeigepflichtiger MEB die Wiederverwendung. Ersatzbaustoffe und unbelasteter Bodenaushub, die nicht auf der Baustelle verbleiben oder einem Zwischenlager zugeführt werden, gelten trotz bautechnischer Eignung weiterhin als Abfall (§ 3 Abs. 1 KrWG). MEB könnten für Planer und Bauherren deshalb auch künftig nur die zweite Wahl bleiben.
Titelstory: Bodenmanagement Nützliche Links
BBS: Mineralische Bauabfälle – Monitoring 2018
Bundesverband Mineralische Rohstoffe: Recycling- oder Primärbaustoffe?
Deutscher Abbruchverband: MantelV ist bloße Absichtserklärung
Deutschlandfunk: Schutt im Bausektor
Neue Trinkwasserleitung nach Rheinland-Pfalz HTI COLLIN & SCHULTEN KG beliefert Streckenabschnitt
Für das Verbandswasserwerk Oleftal lieferte die HTI COLLIN & SCHULTEN KG bereits 6.908 Meter Gussrohr in DN 300 des Herstellers PAM – weitere 6.000 Meter sollen 2023 folgen. Der insgesamt gut 13 Kilometer lange Streckenabschnitt zählt zu einer 80 Kilometer langen Transportleistung, die bis zur Riveristalsperre hinter Trier verlegt werden soll. Der Neubau erstreckt sich von Giescheid über Schwalenbach und Scheid bis Kehr und soll im kommenden Jahr mit dem Hochbehälter Gericht verbunden werden. Sind die Anschlüsse verlegt, erfolgt die Trinkwasserlieferung nach Rheinland-Pfalz.
Bild: AdobeStock.de
HTI CORDES & GRAEFE KG liefert Material für eine der größten Wellenanlagen weltweit
Welche Wirkungen haben Wellen auf Küstenstrukturen? Was gilt es bei der Verankerung von Fundamenten am Meeresgrund zu beachten? Und welchen Einfluss nimmt der Sedimenttransport? Dies sind nur einige der vielen Fragen, die das Forschungszentrum Küste in Hannover Marienwerder beantwortet. Damit die Wissenschaftler auch in Zukunft Lösungen für maritime Herausforderungen erproben und entwickeln können, startete im September 2022 der 35 Millionen teure Umbau des Großen Wellenkanals (GWK).
Damit die Experten auch künftig auf der wissenschaftlichen Welle des Erfolgs surfen können, übernahm die HTI CORDES & GRAEFE KG die Logistik. Ob 264 Meter Amiblu GFK Druckrohr PN6, DN2000, GFK Bauwerksstutzen, Straub Kupplungen DN2000, eine Stako Mauerdurchführung DN500, PN10, 506 x 3,0 mm oder ein HDPE-Schachtsonderbauwerk DN500, Rohr DA560 – der Fachgroßhändler lieferte punktgenau und fristgerecht.
Bild: istockphoto
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