HTI Zehnter KG

LANDESFÖRDERUNG CORONA-GERECHTE MOBILE LUFTREINIGER

Seit dem 7. August 2021 werden mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertagesstätten gefördert.

Noch bis zum 20.12.2021 haben Sie als Kommunen und Schulträger die Möglichkeit für Ihre Schulen und Kindertagesstätten mobile Luftreiniger mit einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg zu beantragen.

 

Förderung durch das Land Baden-Württemberg

Gefördert wird die Beschaffung, die qualifizierte Aufstellung und die Inbetriebnahme der Geräte im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juli 2022.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also der Beschaffungskosten. Sie ist auf 2.500 € je Gerät begrenzt.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ab dem 1. Dezember 2021 bis 31. Juli 2022 über die L-Bank im Zuge der Abrechnung der getätigten Ausgaben.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit und bestellen Sie Ihre Luftreiniger über die HTI ZEHNTER KG.

 

 

 

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